Wir laden euch zur Generalversammlung des rotarischen Jahres 2023/2024. Teilnahme ist obligatorisch. Bei Verhinderung bitte per HomePage mit Grund abmelden.
Traktanden
1) Begrüssung 2) Stimmenzähler/in und
Protokollführer/in 3) Feststellung Beschlussfähigkeit 4) Rückblick 2. Hälfte Clubjahr 23/24 5) Kandidat*innen / Eintritte/
Austritte / Mutationen / Mitglieder 6) Ausblick 1. Hälfte Clubjahr 25 7)Anträge Mitglieder und Vorstand 8) Anträge Varia
Art.
26: Beschlussfähigkeit
Die
GV gilt nur dann als gültig, wenn sie gemäß den geltenden Gesetzen und
Verfahren einberufen wurde.
Die
GV ist beschlussfähig, wenn sie unter Bekanntgabe der Traktanden mindestens
drei Wochen im Voraus schriftlich einberufen wurde.
Art.
27: Stimmrecht
Während
der GV hat jedes Mitglied eine (1) Stimme.
Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident durch
Stichentscheid.
Neu
aufgenommene Mitglieder haben bei der nächsten GV
Stimmrecht.